SafeSack Scandinavia AB - Allgemeine Lieferbedingungen.

Aktualisierte Version vom 28.09.2020

Allgemeines – Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, die die SafeSack Scandinavia AB mit ihren Kunden schließt.

Mit Vertragsabschluss werden die Verkaufs- und Lieferbedingungen unter Ausschluss anderslautender Allgemeiner Geschäftsbedingungen anerkannt, ohne dass es einer ausdrücklichen Zustimmung bedürfte. Sofern nicht anders vereinbart gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für gleichartige künftige Verträge, selbst wenn sie nicht nochmal gesondert vereinbart werden. Abweichende oder widersprechende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.

Im Falle eines Streits zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser allgemeinen Lieferbedingungen hat die schwedische Version Vorrang.

Gültigkeit des Angebots

Jedes Angebot des Lieferanten ist immer unverbindlich. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Lieferant eine schriftliche Auftragsbestätigung gesendet hat.

Auftrag

Eine Stornierung oder Änderung einer Bestellung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten möglich.

Lieferzeit

a)
Die Lieferung gilt als pünktlich erfolgt, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist entweder vom Lieferanten versandt, versandbereit oder zur Prüfung gemeldet wurde.
Kommt der Kunde den Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach oder verzögert er die Leistung bewusst oder unbewusst, so ist der Lieferant berechtigt, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern, es sei denn, der Lieferant zieht es vor von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

b)
Eine verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nur dann zu Schadensersatz, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

c)
Sollte die Lieferung aufgrund höherer Gewalt behindert, verzögert oder verhindert werden, gibt der Lieferant jede Verantwortung auf und behält sich das Recht vor, entweder den gesamten Vertrag oder einen Teil davon zu kündigen oder die Lieferung mit einem neuen vereinbarten Liefertermin zu verschieben.
Die folgenden Umstände stellen unter anderem höhere Gewalt dar: Arbeitskämpfe, militärische Einberufung und jede andere Schwierigkeit bei der Erlangung von Arbeitskräften, Krieg, Blockade, Barrieren, politischen Unruhen, Pandemien, staatlichen Eingriffen verschiedener Art wie Beschlagnahme, Export- und Importverboten, verweigerte auch Lizenzen von verschiedenen Regierungsbehörden, Feuer, Wassermangel, Überschwemmungen und andere Naturereignisse, Maschinenschäden oder andere Störungen in der Herstellung, fehlende Transportmittel oder Verkehrsstörungen bei Eisenbahnen, Docks oder anderen Verkehrseinrichtungen, verspätete Schiffe oder andere Mittel von Transporten, Rückwürfen während der Herstellung, die vernünftigerweise nicht vorhergesehen werden konnten, Nichtlieferung, fehlerhafter Lieferung oder verspäteter Lieferung von Halbzeugen, Rohstoffen usw. oder anderen Umständen, unabhängig von der Art, für die der Lieferant keine Kontrolle hat und was sich auf die Möglichkeiten zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen auswirkt.

d)
Versäumt es der Kunde, die Ware zum angegebenen Termin zu erhalten, ist er verpflichtet, jede für die Lieferung geleistete Zahlung so zu bezahlen, als ob die betreffende Ware geliefert worden wäre.

Lagerung

Sofern vereinbart, verpflichtet sich der Lieferant zur Lagerung der Ware bis zu 12 Monaten. Die von den Parteien vereinbarte Lagerzeit finden Sie in der Auftragsbestätigung.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ware direkt an den Käufer zu senden und dem Käufer den Versand der Ware in Rechnung zu stellen, wenn der Lagerzeitraum überschritten ist und die Einheiten noch im Lager gelagert sind.

Zahlung

a)
Die gelieferte Ware wird vom Kunden in dem Umfang bezahlt, in dem die Lieferung erfolgt. Die Zahlung erfolgt in der in der Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Weise und Zeit. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

b)
Wenn vor der Lieferung ein vernünftiger Grund für die Annahme vorliegt, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann, hat der Lieferant das Recht, eine Sicherheit für die ordnungsgemäße und pünktliche Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen oder eine Vorauszahlung zu verlangen.

Wird vom Kunden keine Zahlungssicherheit oder Vorauszahlung geleistet oder vom Lieferanten nicht genehmigt, hat der Lieferant das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten. Die Annahme oder sonstige Verpflichtung gilt erst dann als Zahlung, wenn die vollständige Rückzahlung erfolgt ist.

c)
Bei Zahlung nach Fälligkeit hat der Lieferant Anspruch auf einen Zinssatz von 8% zusätzlich zum Zinssatz der Riksbank (Schwedens Zentralbank).

d)
Der Käufer trägt die Kosten des Lieferanten für den Einzug fälliger Forderungen.

Incoterms

Sofern nicht anders vereinbart, geht die Verantwortung für die Ware gemäß dem vereinbarten Incoterm auf den Käufer über, welches in der Auftragsbestätigung zu finden ist.

Liefermenge

Der Lieferant behält sich das Recht vor maximal 10% zu viel oder zu wenig hinsichtlich der vereinbarten Menge liefern zu dürfen.

Preise

Bestätigte Preise gelten unter Vorbehalt von Änderungen der Wechselkurse, Rohstoffpreise, Steuern und öffentlichen Abgaben. Wenn sich Wechselkurse, Rohstoffpreise, Steuern und öffentliche Abgaben nach dem Datum des Angebots oder des unterzeichneten Vertrags ergeben, hat der Lieferant das Recht, den Preis bei Lieferung entsprechend anzupassen.

Verpackung

Die Verpackung wird zusätzlich zum Standard zum Selbstkostenpreis berechnet.

Versicherung

Der Lieferant schließt im Namen des Kunden nur dann eine Versicherung ab, wenn dies spezifiziert wurde.

Haftung für Mängel

Sollte die gelieferte Ware mangelhaft sein, für die der Lieferant verantwortlich ist, ist der Lieferant verpflichtet, die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos zurückzuziehen, zu ersetzen, zu reparieren oder zu überarbeiten, sofern der Kunde den Lieferanten schriftlich über den darin enthaltenen Mangel 20 Tage ab unterschriebenem Lieferschein informiert. Im Falle einer Reklamation muss der Kunde seine Ansprüche vorlegen und die Grundlage dafür angeben. Andernfalls ist die Reklamation nicht gültig und der Kunde verliert sein Klagerecht.

 

Darüber hinaus ist der Lieferant nicht verpflichtet, Entschädigungen oder Schäden für die direkten oder indirekten Verluste zu zahlen, die dem Kunden aufgrund eines möglich Fehlers entstehen könnten.

 

Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung oder daraus resultierenden Vereinbarungen oder deren Erfüllung zwischen Lieferant und Käufer ergeben, sowie alle Streitigkeiten bezüglich dieser allgemeinen Lieferbedingungen, die nicht durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden können, werden durch ein Schiedsverfahren von einem Schiedsgericht gemäß dem geltenden schwedischen Schiedsgesetz verhandelt. Das Schiedsverfahren findet in Helsingborg, Schweden, statt.

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen kann ein zuständiges schwedisches Gericht rechtliche Schritte einleiten, um fällige Forderungen einzuziehen.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Der vereinbarte Kaufpreis enthält, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, keine Mehrwertsteuer. Wenn aufgrund einer behördlichen Entscheidung oder aufgrund einer höheren Steuer als belastet eine Zahlung zu leisten ist, ist der Lieferant berechtigt, eine Rückzahlung vorzunehmen.