c)
Sollte die Lieferung aufgrund höherer Gewalt behindert, verzögert oder verhindert werden, gibt der Lieferant jede Verantwortung auf und behält sich das Recht vor, entweder den gesamten Vertrag oder einen Teil davon zu kündigen oder die Lieferung mit einem neuen vereinbarten Liefertermin zu verschieben.
Die folgenden Umstände stellen unter anderem höhere Gewalt dar: Arbeitskämpfe, militärische Einberufung und jede andere Schwierigkeit bei der Erlangung von Arbeitskräften, Krieg, Blockade, Barrieren, politischen Unruhen, Pandemien, staatlichen Eingriffen verschiedener Art wie Beschlagnahme, Export- und Importverboten, verweigerte auch Lizenzen von verschiedenen Regierungsbehörden, Feuer, Wassermangel, Überschwemmungen und andere Naturereignisse, Maschinenschäden oder andere Störungen in der Herstellung, fehlende Transportmittel oder Verkehrsstörungen bei Eisenbahnen, Docks oder anderen Verkehrseinrichtungen, verspätete Schiffe oder andere Mittel von Transporten, Rückwürfen während der Herstellung, die vernünftigerweise nicht vorhergesehen werden konnten, Nichtlieferung, fehlerhafter Lieferung oder verspäteter Lieferung von Halbzeugen, Rohstoffen usw. oder anderen Umständen, unabhängig von der Art, für die der Lieferant keine Kontrolle hat und was sich auf die Möglichkeiten zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen auswirkt.